Posts

Es werden Posts vom Mai, 2013 angezeigt.
Rechte eines Wohnungseigentümers gegen den Bauträger. Recht auf Verweigerung der Kaufpreiszahlung bei Mängeln am Gemeinschaftseigentum. Stellen Wohnungseigentümer Mängel am  Gemeinschaftseigentum  fest, stellt  sich die Frage, wie sie  ihre  Ansprüche gegen den Bauträger wegen dieser Mängel am leichtesten durchsetzen können. In  vielen Fällen wird  zumindest  einer  der Eigentümer seine Verpflichtung  gegenüber dem Bauträger zur Zahlung des Kaufpreises noch nicht voll erfüllt haben. In diesem Fall kann der Eigentümer den restlichen Kaufpreis statt an den Bauträger, an die Wohnungs-eigentümergemeinschaft  zahlen  und   sich von  der  Wohnungseigentümergemeinschaft ermächtigen lassen, die Mängelansprüche gegen den Bauträger geltend zu machen. Das könnte zum Beispiel so aussehen: Die Wohnungseigentümer haben gegen den Bauträger einen Anspruch wegen Baumängeln am Gemeinschaftseigentum in Höhe von 50.000,00 €.  Einer  der  Wohnungseigentümer schuldet  dem Bauträger noch Rest-kauf