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Es werden Posts vom März, 2013 angezeigt.
Internationale Zuständigkeit deutscher Zivilgerichte. Zuständigkeit deutscher Gerichte für Klagen gegen Schweizer Haftpflichtversicherer. Geschädigte eines Verkehrsunfalls können ihre Schadensersatzansprüchen gegen Haftpflichtversicherer mit Sitz in der Schweiz, beim Gericht ihres Wohnsitzes in Deutschland einklagen. Für Lebenssachverhalte innerhalb der EU ist die internationale Zuständigkeit von Zivilgerichten in der  EG-Verordnung Nr. 44/2001  (EuGVVO) geregelt. Für Lebenssach-verhalte mit Bezug zur Schweiz regelt hingegen das  Luganer Übereinkommen vom 30. Oktober 2007  (LugÜ 2007) die internationale Zuständigkeit von Zivilgerichten. Seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 13. Dezember 2007 ( Rechtssache C-463/06 ) ist klar, dass ein Geschädigter vor dem Gericht seines Wohnsitzes in einem Mitgliedsstaat der EU unmittelbar gegen den Versicherer eines Unfallgegners Klage erheben kann, wenn der Versicherer seinen Sitz im Hoheitsgebiet eines Mitgliedsstaates der