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Es werden Posts vom Juni, 2012 angezeigt.
Internationale Zuständigkeit deutscher Zivilgerichte. Zuständigkeit deutscher Gerichte für Klagen gegen Schweizer Finanzdienstleister.  Einholen einer Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht angeraten. Vermögensverwaltung ist Dienstleistung. Ihr liegt ein Vertrag zugrunde, der meist von einem Verbraucher abgeschlossen wurde. Für Klagen eines in der Bundesrepublik Deutschland wohnhaften Anlegers aus einem solchen Vertrag gegen einen Vermögensverwalter mit Sitz in der Schweiz sind deshalb unter Umständen die Gerichte der Bundesrepublik Deutschland zuständig. Entscheidend dafür ist seit dem 1.1.2011, dass der Schweizer Vermögensverwalter seine Tätigkeit auf die Bundesrepublik Deutschland ausrichtete . Bis zum 1.1.2011 waren die Gerichte der Bundesrepublik Deutschland in solchen Fällen hingegen nur dann zuständig, wenn der Schweizer Vermögensverwalter in der Bundesrepublik Deutschland geworben oder dem Anleger ein ausdrückliches Angebot unterbreitet hat